

- 30 Dezember 2024
Heiraten ist eine der schönsten Dinge, die es gibt. Man muss viele Dinge regeln und auch einige Vereinbarungen treffen. Eine dieser Vereinbarungen betrifft das Güterrecht, ob man in Gütergemeinschaft oder mit Ehevertrag heiratet. Es gibt zwei Arten der Gütergemeinschaft. Man hat die Wahl zwischen der beschränkten oder der normalen Regelung. Zuerst gibt es auch die Wahl eines eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Eingetragene Partnerschaft
Wenn du noch nicht mit deinem Partner heiraten möchtest, aber rechtlich anerkannt werden möchtest, dass ihr zusammen seid, kannst du eine eingetragene Partnerschaft wählen. Es ist eigentlich eine gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft. Du darfst den Nachnamen deines Partners annehmen und musst nicht vor Gericht scheiden lassen. Viele Menschen wählen die eingetragene Partnerschaft, weil sie ein Kind erwarten. Der Vater wird dann rechtlich als Elternteil des Kindes anerkannt. Du kannst auch selbst entscheiden, was du teilen möchtest und was nicht. Dies kannst du in den Partnerschaftsbedingungen anpassen, wobei du festlegst, welche Schulden und Vermögenswerte wem gehören. Für die Partnerschaftsbedingungen gehst du zum Notar. Wenn du eine eingetragene Partnerschaft hast, kannst du später auch noch heiraten.
Beschränkte Gütergemeinschaft
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es die beschränkte Gütergemeinschaft. Wenn du dies auf die allgemeine Gütergemeinschaft ändern möchtest, kannst du dies beim Notar tun. Für beide Regelungen gelten unterschiedliche Vorschriften. In der beschränkten Gütergemeinschaft fallen nicht alle Vermögenswerte und Schulden in die gesetzliche Gütergemeinschaft. Erbschaften und Schenkungen, die du vor und während der Ehe erhältst, gehören nicht gemeinsam, sondern bleiben dein eigenes Vermögen. Die Person, von der du etwas erbst, kann im Testament festlegen, dass dein Partner ebenfalls einen Teil erhält. Du kannst es natürlich auch mit deinem Partner teilen, wenn du das möchtest. Vermögenswerte und Schulden, die du vor der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft allein gemacht hast, gehören nicht euch beiden, sondern dir allein.
Unternehmen während der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gründen
Wenn einer von euch während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft ein Unternehmen gründet, gehört dieses Unternehmen euch beiden. Wenn dies nicht der Fall ist und das Unternehmen bereits davor gegründet wurde, gehört es dieser Person allein. Wenn ihr euch scheiden lasst, erhalten du und dein Partner jeweils 50 % des Vermögens und der Schulden, die in die gesetzliche Gütergemeinschaft fallen.
Gesamte Gütergemeinschaft
Bei der gesamten Gütergemeinschaft gehören alle Vermögenswerte und Schulden, die bereits existieren oder die ihr noch machen werdet, euch beiden gemeinsam. Erbschaften und Schenkungen, die du erhältst, gehören ebenfalls euch beiden. In manchen Fällen können Vermögenswerte und Schulden davon ausgeschlossen werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel, wenn du eine Erbschaft erhältst, kann die Person, die es dir vererbt, im Testament festschreiben, dass es nur für dich bestimmt ist, und dann bekommt dein Partner nichts von diesem Geld. Ein eigenes Unternehmen fällt ebenfalls in die Gütergemeinschaft. Wenn du dann eine Schuld hast, können Gläubiger auf gemeinsames Eigentum zugreifen. Wenn ihr euch scheiden lasst, erhalten du und dein Partner jeweils 50 % des Vermögens und der Schulden.
Ehevertrag
Du kannst dich auch dafür entscheiden, mit Ehevertrag zu heiraten. Wenn du mit Ehevertrag heiratest, behältst du deine Schulden und Vermögenswerte getrennt. Du behältst beispielsweise dein eigenes Einkommen, Sparkonten und Schulden. Es gibt bestimmte Gründe, warum man mit Ehevertrag heiraten möchte, wie etwa Schulden, Vermögen und ein eigenes Unternehmen. Wenn einer von euch große Schulden hat, ist es sehr praktisch, mit Ehevertrag zu heiraten. Du musst die Schulden dann nicht teilen, wenn ihr euch scheiden lasst. Es ist auch sehr nützlich, weil Gläubiger dann nicht auf das Geld oder das Vermögen des anderen zugreifen dürfen. Wenn einer von euch großes Vermögen hat, wie ein hohes Einkommen, ist es von Vorteil, mit Ehevertrag zu heiraten, so dass du dein Vermögen nicht abgeben musst, wenn ihr euch scheiden lasst. Wenn einer von euch ein eigenes Unternehmen hat, ist es klug, mit Ehevertrag zu heiraten, damit der andere das Vermögen nicht wegnehmen kann, wenn du Schulden hast.